Der Weg zur Polizei NRW
Einstellungsvoraussetzungen
Die Bewerbungsphase zum gehobenen Polizeidienst in NRW beginnt meist Anfang Juni und endet voraussichtlich Anfang Oktober. Vor der Bewerbung solltest Du prüfen, ob Du die Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeiberuf in Nordrhein-Westfalen erfüllst.
Du hast die Möglichkeit, eingestellt zu werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Deutscher i. S. d. Artikels 116 GG (Grundgesetz)
- Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU (Europäische Union)*
- Gewährleistung für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
- Keine gerichtlichen Vorstrafen oder kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Eignung für den Polizeidienst hinsichtlich charakterlicher und geistiger Anlagen
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Polizeidiensttauglichkeit aus polizeiärztlicher Sicht
- Keine Vollendung des 37. Lebensjahrs am Einstellungstag
- Schulbildung (Abitur), die zu einem Hochschulstudium berechtigt, ein gleichwertiger Bildungsstand (z. B. Fachhochschulreife), ein Meisterbrief im Handwerk (gem. § 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung ein Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung**) oder eine mind. zweijährige Berufsausbildung mit anschließender Berufsausübung von mind. 3 Jahren.
- Nachweis über mind. 6 Jahre Englischunterricht (oder 4 Jahre bei erhöhtem Stundenanteil) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem EU-Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 (entspricht Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe I)
- Besitz des Deutschen Sportabzeichens mindestens in Bronze, das nicht älter als 12 Monate ist (Zeitpunkt der Bewerbung)***
- Schwimmabzeichen in Gold oder Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mind. in Bronze, nicht älter als 24 Monate am 1. Juni des Einstellungsjahres***
- Zum 1. Juni des Einstellungsjahres mind. Führerschein Kl. B oder Führerschein zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe
- Die Mindestgröße für Frauen und Männer beträgt grundsätzlich 163 cm. Bewerberinnen und Bewerber, die kleiner sind, haben zukünftig die Möglichkeit, durch einen speziellen Test nachzuweisen, dass ihre geringere Körpergröße nicht zur Beschränkung bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung führt.
- BMI**** nicht kleiner als 18 oder größer als 27,5
- Erfolgreicher Abschluss des polizeilichen Auswahlverfahrens
- Nachweis über Grundlagen der Textverarbeitung (Tastschreiben am PC) bis 1. Juni des Einstellungsjahres. Voraussetzung ist eine Schnellschreibarbeit als Prüfung mit einer Mindestleistung von 80 Anschlägen pro Minute, deren Bewertung nach den Bewertungstabellen für 10-Minuten-Abschriften mit Korrekturmöglichkeiten für Schulen und Lehrgänge erfolgt.
* Besondere Voraussetzungen für Bewerber mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU:
Sofern ein dringendes dienstliches Bedürfnis hinsichtlich der Gewinnung des/der Bewerber(in) besteht, ist eine Ausnahme für andere Staatsangehörige möglich.
Ein dringendes dienstliches Bedürfnis ist gegeben, nach erfolgreichem Absolvieren des Auswahlverfahren, ein großer Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in NRW lebt, der/die Bewerber(in) neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Mutter- bzw. Heimatsprache spricht und bei Vorliegen einer Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland.
** Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen eine vergleichbare Qualifikation auf der Grundlage von § 142 Seemannsgesetz Abschluss einer Fachschule entsprechend den Rahmenvereinbarungen über Fachschulen der Kultusministerkonferenz Abschluss einer mit Nummer 2 vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen, sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung.“ (Quelle www.polizei.nrw.de)
*** Das Deutsche Sportabzeichen sowie Schwimm- und Rettungsschwimmabzeichen werden ausschließlich von Organisationen, Einrichtungen oder sonstigen Veranstaltern anerkannt, die zur Ausstellung von Nachweisen berechtigt sind.
Bitte beachte bei Sportabzeichen ab dem 01.06.2014: Jugendliche müssen im Bereich Ausdauer 800m-Lauf oder Dauer-/Geländelauf, Erwachsene im Bereich Ausdauer 3000m- oder 10.000m-Lauf nachweisen.
**** (Body-Mass-Index: Körpergewicht in KG geteilt durch Körpergröße in Metern zum Quadrat)
Informationen (auch zum Erwerb) des deutschen Sportabzeichens findet man hier: Deutsches Sportabzeichen
Zudem bieten auch einige Kreispolizeibehörden die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Polizei-Bewerber(innen) an. Wir empfehlen diesbezüglich den jeweiligen Einstellungsberater anzusprechen: Einstellungsberater
Informationen (auch zum Erwerb) des deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze findet man u. a. hier: Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft e. V. , Deutschen Roten Kreuz, Wasserwacht und Arbeiter Samariter Bund.
Eine Übersicht über die Einstellungsvoraussetzungen der anderen Länderpolizeien finden Sie unter
www.polizei-ausbildung.info.
Einsatzbereiche
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Auswahlverfahren
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