Diensthundeführer
Polizei NRW
Die Hundestaffel
Der Einsatz von Diensthunden bei der Polizei in Deutschland erfolgte flächendeckend Anfang des 19. Jahrhunderts. Schon damals wurden Hunde zu Schutz- und Suchzwecken eingesetzt.
Als Diensthundeführerin bzw. Diensthundeführer bei der Polizei in NRW bekommst Du persönlich einen Diensthund zugewiesen, der nach Dienstende in der Familie des Diensthundeführers lebt.
Bewerbung Diensthundestaffel
Dieser Hund ist für den Dienst bei der Polizei in NRW speziell ausgebildet. Derzeit finden insbesondere Hunde der Hunderasse Malinois (belgischer Schäferhund) Verwendung bei der Polizei NRW. Die Hunde zeichnen sich vor allem wegen ihres ausgeprägten Spieltriebes sowie ihrer physischen Beschaffenheit aus. Ferner besitzen diese Hunde unabdingbare Eigenschaften wie einen überdurchschnittlichen Geruchssinn bzw. Nasenleistung, Gehorsam und Schutztrieb. Diese Eigenschaften wurden durch eine gezielte Züchtung jahrzehntelang gefestigt.
Dies ist wichtig, da die Hunde in Einsatzsituationen auch immer wieder dafür eingesetzt werden, Täter vor Ort zu stellen und so die Beamten bei der Festnahme zu unterstützen. Derzeit werden in Nordrhein-Westfalen ca. 290 Diensthunde vorgehalten. Es werden aber auch weitere Rassen wie Deutscher Schäferhund, Rottweiler, Riesenschnauzer, Holländischer Herder oder Mischlingshunde eingesetzt.
Die gesamte Dienstzeit eines Diensthundes bei der Polizei in NRW beträgt in etwa bis zum 10. Lebensjahr. Wird vor Erreichen des 10. Lebensjahres festgestellt, dass der Diensthund nicht mehr dienstfähig ist, wird dieser gemäß bestimmter Kriterien sozialverträglich ausgesondert bzw. in den wohlverdienten Ruhestand entlassen. Das bedeutet, dass der Diensthund durch den Diensthundeführer weiter gepflegt und gehalten wird, auch wenn dieser Eigentum der Behörde bleibt.
Ausbildung Hundestaffel
Neben der Grundausbildung als Schutzhund werden die Hunde entsprechend ihren Fähigkeiten weiter qualifiziert. Dabei kannst Du nach der speziellen Ausbildung später in folgenden Bereichen eingesetzt werden:
- Schutzhund,
- Sprengstoffspürhund,
- Rauschgiftspürhund,
- Geruchsspurenvergleichshund,
- Leichenspürhund,
- Personensuchhunde (Mantrailing-Hunde)
- Brandmittelspürhund sowie
- Geldmittelspürhund sowie
- Datenspeicherspürhunde
Datenträger, wie z. B. Speicherkarten, SIM-Karten und USB-Sticks im Rahmen einer Hausdurchsuchung zu finden, das war nur mit akribischer Durchsuchungsarbeit der eingesetzten Beamten möglich. Diese Ermittlungstätigkeit wird durch Datenspeicherspürhunde mittlerweile wesentlich erleichtert.
Die Diensthunde erschnüffeln durch eine akribische Ausbildung selbst kleinste Datenspeicher, auch CD-Splitter.
Aber auch andere Diensthunde verfügen über außergewöhnliche Fähigkeiten.
Mantrailing-Hunde können oft anhand kleinster Geruchsproben Personen über mehrere Kilometer, auch Autobahn, aufspüren, während Leichenspürhunde die Fähigkeit besitzen, auch Personen, die sich unter Wasser aufhalten, zu finden. Dabei werden die Hunde in einem Boot über das abzusuchende Gewässer gefahren. Der Hund kann aufgrund seiner sensiblen Geruchszellen geringste Spuren von Verwesungsgasen wahrnehmen.
Einsatzgebiete Diensthunde
Während Leichenspürhunde und Personensuchhunde ausschließlich zum Auffinden vermisster bzw. lebloser Personen eingesetzt werden, werden alle anderen qualifizierten Hunde bei der Suche nach bestimmten Gegenständen verwendet.
So kann ein Geruchsspurenvergleichshund bei Vorlage mehrerer Tatwaffen zum Beispiel bestimmen, von welcher Tatwaffe die Schussabgabe erfolgte. Der Brandmittelspürhund hat die Fähigkeit, den Brandherd und eventuelle Brandbeschleuniger innerhalb eines ausgebrannten Objektes ausfindig zu machen. Um die sensiblen Pfoten des Hundes vor Verletzungen zu schützen, bekommt dieser im Einsatz spezielle Fußschoner. So hat er die Möglichkeit, unverletzt große Gebäudekomplexe abzusuchen.
Da es sich hierbei um spezielle Einsatzmittel handelt, hält nicht jede Behörde solch qualifizierte Diensthunde vor. Sollte in Einsatzlagen ein Diensthund benötigt werden, so wird dieser von einer der umliegenden Behörden angefordert. Um die Einsatzfähigkeit eines Diensthundes zu gewährleisten, findet nach der regulären Grundausbildung jährlich eine Überprüfung statt.
Diensthunde bei der Polizei werden vorwiegend zur Unterstützung des Streifendienstes oder besonderen Einsatzanlässen eingesetzt. Sofern sich ein Straftäter nach einem Einbruchdiebstahl noch am Ort befindet, Schutz bei Demonstrationen zu gewährleisten ist, Spuren, Drogen, Sprengstoff oder vermisste Personen aufzufinden sind, ist der Diensthund ein wichtiges Einsatzmittel und somit unersetzbar.
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