Landeskriminalamt (LKA)
Polizei NRW
Das LKA NRW ist zum einen Servicebehörde für die 47 Kreispolizeibehörden bzw. Polizeipräsidien in NRW sowie zum anderen Schnittstelle zu anderen Behörden (z. B. Justiz, Bundeskriminalamt, andere LKA etc.). Über das LKA NRW wird somit der Informationsaustausch landes- wie bundesweit gewährleistet.
Aufgaben LKA NRW
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen unterstützt zudem das IM NRW hinsichtlich der Fachaufsicht im Bereich Kriminalitätsangelegenheiten und Fachcontrolling. Im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung kann es den untergeordneten Behörden fachliche Weisungen erteilen.
Das LKA unterstütz bei datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, kriminalpolizeilichen Rechtsangelegenheiten sowie bei der Aufsicht des Waffen- und Vereinsrechts.
Darüber hinaus erstellt es kriminalwissenschaftliche, kriminaltechnische und erkennungsdienstliche Gutachten für die Polizeibehörden und die Justiz.
Das LKA ist ebenfalls zuständig bei Verfahren der Organisierten Kriminalität, Wirtschafts-, Computer- oder Rauschgiftkriminalität, von Korruptions- oder Umweltdelikten oder politisch motivierter Straftaten, die durch das Innenministerium bzw. die Justiz zugewiesen wurden.
Zu guter Letzt unterstützt das LKA die Polizeibehörden bei der Kriminalitätsprävention, spezieller technischer Ausstattung und Spezialisten in besonderen Bereichen.
Organisation LKA
Das Landeskriminalamt NRW ist eine von insgesamt drei Landesoberbehörden (LOB). Das LKA hat seinen Dienstsitz in der Völklinger Straße 49 in 40221 Düsseldorf und ist aufgeteilt in
Die 6 Abteilungen sind wie folgt aufgebaut:
Der Behördenleiter des Landeskriminalamtes ist der Direktor des LKA. Dieser hat die Verantwortung über rund 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das LKA als Landesoberbehörde ist dem LAFP (Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen) sowie dem LZPD (Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste) gleich gestellt.
Das Landeskriminalamt NRW untersteht direkt dem Innenministerium in Nordrhein-Westfalen (IM NRW).
Die Aufgaben des LKA NRW resultieren aus § 13 POG NW (Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen).
Dienststellen
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