Die Bewerbungsphase zum gehobenen Polizeidienst in NRW beginnt meist Anfang Juni und endet voraussichtlich Anfang Oktober. Vor der Bewerbung sollten Sie prüfen, ob Sie die Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeiberuf in Nordrhein-Westfalen erfüllen. Sie haben die Möglichkeit eingestellt zu werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
* Besondere Voraussetzungen für Bewerber mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU:
Sofern ein dringendes dienstliches Bedürfnis hinsichtlich der Gewinnung des/der Bewerber(in) besteht, ist eine Ausnahme für andere Staatsangehörige möglich.
Ein dringendes dienstliches Bedürfnis ist gegeben, nach erfolgreichem Absolvieren des Auswahlverfahren, ein großer Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in NRW lebt, der/die Bewerber(in) neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Mutter- bzw. Heimatsprache spricht und bei Vorliegen einer Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland.
** Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen eine vergleichbare Qualifikation auf der Grundlage von § 142 Seemannsgesetz Abschluss einer Fachschule entsprechend den Rahmenvereinbarungen über Fachschulen der Kultusministerkonferenz Abschluss einer mit Nummer 2 vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen, sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung.“ (Quelle www.polizei.nrw.de)
*** Das Deutsche Sportabzeichen sowie Schwimm- und Rettungsschwimmabzeichen werden ausschließlich von Organisationen, Einrichtungen oder sonstigen Veranstaltern anerkannt, die zur Ausstellung von Nachweisen berechtigt sind.
Neu!!! Bitte beachten Sie bei Sportabzeichen ab dem 01.06.2014: Jugendliche müssen im Bereich Ausdauer 800m-Lauf oder Dauer-/Geländelauf, Erwachsene im Bereich Ausdauer 3000m- oder 10.000m-Lauf nachweisen.
****(Body-Mass-Index: Körpergewicht in KG geteilt durch Körpergröße in Metern zum Quadrat)
Informationen (auch zum Erwerb) des deutschen Sportabzeichens findet man hier: Deutsches Sportabzeichen
Zudem bieten auch einige Kreispolizeibehörden die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Polizei-Bewerber(innen) an. Wir empfehlen diesbezüglich den jeweiligen Einstellungsberater anzusprechen: Einstellungsberater
Informationen (auch zum Erwerb) des deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze findet man u. a. hier: Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft e. V. , Deutschen Roten Kreuz, Wasserwacht und Arbeiter Samariter Bund.
Eine Übersicht über die Einstellungsvoraussetzungen der anderen Länderpolizeien finden Sie unter www.polizei-ausbildung.info.
(Quelle Polizei NRW)