# Der Weg zur Polizei
NRW:
Die Einstellungsvoraussetzungen
Die Bewerbungsphase zum gehobenen Polizeidienst in NRW beginnt meist Anfang Juni und endet voraussichtlich Anfang Oktober. Vor der Bewerbung sollten Sie prüfen, ob Sie die Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeiberuf in Nordrhein-Westfalen erfüllen. Sie haben die Möglichkeit eingestellt zu werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Einstellungsvoraussetzungen
# Polizei NRW Einstellungsvoraussetzungen
* Besondere Voraussetzungen für Bewerber mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU:
Sofern ein dringendes dienstliches Bedürfnis hinsichtlich der Gewinnung des/der Bewerber(in) besteht, ist eine Ausnahme für andere Staatsangehörige möglich.
Ein dringendes dienstliches Bedürfnis ist gegeben, nach erfolgreichem Absolvieren des Auswahlverfahren, ein großer Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in NRW lebt, der/die Bewerber(in) neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Mutter- bzw. Heimatsprache spricht und bei Vorliegen einer Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland.
** Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen eine vergleichbare Qualifikation auf der Grundlage von § 142 Seemannsgesetz Abschluss einer Fachschule entsprechend den Rahmenvereinbarungen über Fachschulen der Kultusministerkonferenz Abschluss einer mit Nummer 2 vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen, sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung.“ (Quelle www.polizei.nrw.de)
*** Das Deutsche Sportabzeichen sowie Schwimm- und Rettungsschwimmabzeichen werden ausschließlich von Organisationen, Einrichtungen oder sonstigen Veranstaltern anerkannt, die zur Ausstellung von Nachweisen berechtigt sind.
Bitte beachten Sie bei Sportabzeichen ab dem 01.06.2014: Jugendliche müssen im Bereich Ausdauer 800m-Lauf oder Dauer-/Geländelauf, Erwachsene im Bereich Ausdauer 3000m- oder 10.000m-Lauf nachweisen.
**** (Body-Mass-Index: Körpergewicht in KG geteilt durch Körpergröße in Metern zum Quadrat)
Informationen (auch zum Erwerb) des deutschen Sportabzeichens findet man hier: Deutsches Sportabzeichen
Zudem bieten auch einige Kreispolizeibehörden die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Polizei-Bewerber(innen) an. Wir empfehlen diesbezüglich den jeweiligen Einstellungsberater anzusprechen: Einstellungsberater
Informationen (auch zum Erwerb) des deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze findet man u. a. hier: Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft e. V. , Deutschen Roten Kreuz, Wasserwacht und Arbeiter Samariter Bund.
Eine Übersicht über die Einstellungsvoraussetzungen der anderen Länderpolizeien finden Sie unter
www.polizei-ausbildung.info
.
Die grundsätzliche Mindestgröße bei der Polizei NRW beträgt 163 cm.
Bewerber*innen die kleiner sind, bekommen die Möglichkeit, durch einen speziellen Test nachzuweisen, dass ihre geringere Körpergröße nicht zur Beschränkung bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung führt.
Eine Maximalgröße für die Bewerbung bei der Polizei NRW gibt es nicht. Wichtig ist, dass die Körpergröße nicht zur Beeinträchtigung der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung führt.
Es entscheidet der Einzelfall.
Grundsätzlich gilt als vorbestraft, wer zu mehr als 90 Tagessätzen oder 90 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Sollten Sie vorbestraft sein, ist eine Einstellung bei der Polizei NRW nicht möglich.
Bei laufenden Verfahren ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Grundsätzlich ist eine Bewerbung bei der Polizei Nordrhein-Westfalen mit Tätowierungen möglich.
Diese müssen durch die Dienstkleidung abgedeckt und dürfen im Dienst nicht sichtbar sein.
Des Weiteren dürfen Tattoos nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen und keine sexuell diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Motive darstellen.
Auch hier wird im Einzelfall entschieden.
Für eine Einstellung bei der Polizei NRW benötigen Sie keinen NC.
Ob Sie für den Polizeiberuf geeignet sind, wird im Polizei NRW Auswahlverfahren getestet.
Es gibt keine Voraussetzung bestimmter Schulnoten für eine Bewerbung bei der Polizei NRW.
Sie benötigen für die Einstellung bei der Polizei NRW bis zum 1. Juni des Einstellungsjahres mindestens die Fahrerlaubnisklasse B.
Alternativ ist ein Führerschein zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe vorzulegen.
Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bei der Polizei NRW mindestens das Deutsche Sportabzeichen in Bronze vorweisen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 12 Monate sein.
Sie können sich auch als Brillenträger bei der Polizei bewerben. Wichtig ist, dass die Sehschwäche sich nicht negativ auf die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung auswirkt.
Dies wird im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung festgestellt.
Sie können sich auch mit Kontaktlinsen bei der Polizei NW bewerben. Wichtig ist, dass sich Ihre Sehschwäche nicht negativ auf die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung auswirkt.
Dies wird im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung festgestellt.
Eine Zahnfehlstellung in geringerem Maße stellt keinen Ausschlussgrund dar.
Eine Bewerbung mit Zahnspange ist daher möglich.
Sollte eine erhebliche Zahnfehlstellung vorliegen, wird auch hier im Einzelfall entschieden.
Ihr BMI darf für eine Einstellung bei der Polizei NRW nicht kleiner als 18 oder größer als 27,5 sein.
Eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich. Es kommt auf den Grad der Erkrankung an. Entscheidend hier ist das Ergebnis der polizeiärztlichen Untersuchung.
Grundsätzlich führt eine Fehlstellung der Beine oder Plattfüße nicht zu einem Ausschluss.
Entscheidend hier ist das Ergebnis der polizeiärztlichen Untersuchung.
Eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich. Es kommt auf den Grad der Erkrankung an. Entscheidend hier ist das Ergebnis der polizeiärztlichen Untersuchung.
Eine Bewerbung bei der Polizei NRW mit einem angeborenen Herzfehler ist grundsätzlich nicht möglich.
Sie benötigen Englischkenntnisse für eine Polizeibewerbung.
Dies erfolgt durch einen Nachweis über mind. 6 Jahre Englischunterricht (oder 4 Jahre bei erhöhtem Stundenanteil) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem EU-Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 (entspricht Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe I).
Es gibt keine Mindestanforderung, wie gut Ihre Noten in dem Fach Mathe sein müssen.
Für eine Bewerbung bei der Polizei müssen Sie Deutscher i. S. d. Artikels 116 GG (Grundgesetz) sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU (Europäische Union)* besitzen.
Sofern ein dringendes dienstliches Bedürfnis hinsichtlich der Gewinnung des/der Bewerber(in) besteht, ist eine Ausnahme für andere Staatsangehörige möglich.
Ein dringendes dienstliches Bedürfnis ist gegeben, nach erfolgreichem Absolvieren des Auswahlverfahren, ein großer Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in NRW lebt, der/die Bewerber(in) neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Mutter- bzw. Heimatsprache spricht und bei Vorliegen einer Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland.
Zum Bewerbungszeitpunkt dürfen Sie das 37. Lebensjahr nicht überschritten haben.
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